Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft

Das FG Schleswig-Holstein hat die Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft verneint, wenn es an der leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit sämtlicher Obergesellschafter in den Untergesellschaften fehlt (Az. 4 K 93/14).
Quelle: Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft