Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Keine Begünstigung eines Pauschalbetrags typischerweise jährlich entstehender Erhaltungsaufwendungen

Das Finanzgericht Düsseldorf hat zum sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand (15 %-Regel für anschaffungsnahe Herstellungskosten) Stellung genommen (Az. 10 K 398/15 F).
Quelle: Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Keine Begünstigung eines Pauschalbetrags typischerweise jährlich entstehender Erhaltungsaufwendungen