Anteil am Kapital einer ausländischen Gesellschaft bestimmt sich nicht nach den tatsächlichen Aktienverkäufen

Das FG Münster entschied, dass die Berechnung des Anteils am Kapital einer nach US-amerikanischem Recht gegründeten Inc. für Zwecke des § 17 EStG nicht nach den tatsächlich im Streubesitz befindlichen Anteilen erfolgen kann (Az. 7 K 3225/13 E).
Quelle: Anteil am Kapital einer ausländischen Gesellschaft bestimmt sich nicht nach den tatsächlichen Aktienverkäufen