Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Erlass zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG mit vielen Beispielen veröffentlicht (Az. 3 – S-4501 / 39).
Quelle: Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG