Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass bei einer Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens eine Aufdeckung der stillen Reserven – einschließlich derer im Firmenwert – zu erfolgen hat (Az. 4 K 83/16).
Quelle: Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils