Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Sterbegeld, welches eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich “Hinterbliebene” sind, der Einkommensteuer unterliegt (Az. 15 K 2439/18 E).
Quelle: Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein "Hinterbliebener" ist, unterliegt der Einkommensteuer