Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 (Aktualisierung)

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Daher hat das BMF seinen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens aktualisiert (Az. III C 2 – S-7030 / 20 / 10009 :004).
Quelle: Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 (Aktualisierung)