Nach Ansicht des EuGH hat das EuG einen Rechtsfehler begangen, als es die Entscheidungen der Kommission, mit denen eine spanische Steuerregelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde, für nichtig erklärt hat. Das Gericht habe die Voraussetzung der Selektivität staatlicher Beihilfen, der zufolge es prüfen musste, ob die Kommission dargetan hat, dass die spanische Regelung über Abschreibungen beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen diskriminierend ist, nicht richtig angewandt (Rs. C-20/15 P, C-21/15 P).
Quelle: Begriff der Selektivität staatlicher Beihilfen als Voraussetzung für eine diskriminierende Regelung durch EuG falsch angewandt