Bestandskräftige Prüfungsentscheidung ist trotz Verfahrensfehlers grundsätzlich nicht änderbar

Laut FG Münster stellt es zwar einen Verfahrensfehler dar, wenn die mündlichen Vorträge in der Steuerberaterprüfung unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Prüflinge abgehalten werden. Eine Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung komme aber dennoch nicht mehr in Betracht, wenn dieser bestandskräftig sei (Az. 7 K 2451/16 StB).
Quelle: Bestandskräftige Prüfungsentscheidung ist trotz Verfahrensfehlers grundsätzlich nicht änderbar