Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils I R 52/13 vom 25.03.2015, wonach die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art führt, hat das BMF die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft erläutert (Az. IV C 2 – S-2706 / 14 / 10001).
Quelle: Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft