Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Laut BMF sind die Grundsätze des BFH-Urteils I R 52/13 vom 25.03.2015 für die Veranlagungszeiträume bis 2008 über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden (Az. IV C 2 – S-2706 / 14 / 10001).
Quelle: Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft