BFH: Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen Schiffsbetriebs von einer der Gewerbesteuer unterliegenden neuen werbenden Tätigkeit

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Tätigkeit einer zum Zweck des Erwerbs, Betriebs und der Veräußerung eines Seeschiffs gegründeten Ein-Schiffs-GmbH & Co. KG, die liquidiert wurde, nachdem sie den von ihr bestellten Schiffs-Neubau noch vor seiner Ablieferung an eine Fondgesellschaft veräußert hatte, der Abwicklung oder allmählichen Aufgabe eines nicht begonnenen originär gewerblichen Betriebs zuzurechnen ist, oder ob es sich um die werbende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft handelt (Az. IV R 21/13).
Quelle: BFH: Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen Schiffsbetriebs von einer der Gewerbesteuer unterliegenden neuen werbenden Tätigkeit