BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich außergewöhnliche Belastungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben. Das entschied der BFH (Az. VI R 36/15).
Quelle: BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen