BFH: Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Änderung eines Schenkungsteuerbescheids für einen Vorerwerb i. S. des § 14 ErbStG a. F. ein rückwirkendes Ereignis im Hinblick auf die Steuerfestsetzung des bestandskräftigen Steuerbescheids für den Nacherwerb darstellt (Az. II R 45/15).
Quelle: BFH: Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis