BFH: Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO

Laut BFH ist nach erfolgreicher Erstreitung der Aufhebung des Gewerbesteuermessbetragsbescheides wegen irriger Sachverhaltsbeurteilung nach § 174 Abs. 4 AO im Einkommensteuerbescheid die nachträgliche Versagung der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a. F. möglich (Az. III R 12/14).
Quelle: BFH: Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO