BFH: Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Bestandskraft eines als “Zinsbescheid über Prozesszinsen” bezeichneten Verwaltungsakts, in dem unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 236 AO Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung bis zur Auszahlung der (Energie-)Steuervergütung festgesetzt werden, eine weiter gehende Verzinsung desselben Erstattungsbetrags für andere (frühere) Zeiträume ausschließt bzw. ob sich ein solcher weiter gehender Verzinsungsanspruch aus dem Unionsrecht ergibt (Az. VII R 24/18).
Quelle: BFH: Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht