BFH: Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Anteil des alleinigen Kommanditisten am Verlust einer gewerblich geprägten KG (hier: sog. Zebragesellschaft) auch insoweit nur verrechenbar gem. § 15a EStG ist, als darin Verlustanteile aus einer vermögensverwaltenden GbR enthalten sind, deren einzige Gesellschafter er selbst sowie die KG sind (Az. IV R 32/16).
Quelle: BFH: Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft