BFH: Aufbau eines Strukturvertriebes nicht steuerfrei gem. § 4 Nr. 11 UStG

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob die Vergütung als Versicherungsmakler unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11 UStG fällt und ob monatliche Betriebseinnahmen, mit denen abgetretene Versicherungen bedient werden mussten, durchlaufende Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG darstellen (Az. V R 19/16).
Quelle: BFH: Aufbau eines Strukturvertriebes nicht steuerfrei gem. § 4 Nr. 11 UStG