Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Wie der BFH entschieden hat, handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit (Az. VIII R 11/15).
Quelle: BFH: Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden begründet gewerbliche Tätigkeit