BFH: Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EStG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei Berechnung der gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben bei Nutzung eines betrieblichen Kfz für weniger als 15 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte pro Monat ein taggenauer Ansatz von 0,002 v. H. des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zu erfolgen hat (Az. VIII R 14/15).
Quelle: BFH: Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EStG