BFH: EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts

Der BFH hat Zweifel, ob das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der im Falle eines sog. Zuordnungswahlrechtes beim Leistungsbezug der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Zuordnungsentscheidung gegenüber dem FA nicht getroffen wurde. Er hat den EuGH um Klärung gebeten. In einem weiteren Verfahren, das den Erwerb einer Photovoltaikanlage durch einen Privatmann betrifft, hat der BFH ebenfalls den EuGH angerufen (Az. XI R 3/19 und XI R 7/19).
Quelle: BFH: EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts