BFH: Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens als Versorgungsbezüge

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Fahrvergünstigungen (hier: Jahresnetzkarte), die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, Versorgungsbezüge i. S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG mit der Folge sind, dass davon der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht abgezogen werden kann (Az. VI R 26/18).
Quelle: BFH: Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens als Versorgungsbezüge