BFH: Feststellung einer Steuerhinterziehung – Vorliegen eines Treuhandverhältnisses

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, wem die Feststellungslast bei einer von der formalen Rechtsinhaberschaft abweichenden tatsächlichen Handhabung zwischen nahe stehenden Personen obliegt (Az. II R 42/14).
Quelle: BFH: Feststellung einer Steuerhinterziehung – Vorliegen eines Treuhandverhältnisses