BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei dem Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen um Mietzinsen handelt, die zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen (Az. I R 57/15).
Quelle: BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen