BFH: Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer

Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrundeliegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. So entschied der BFH (Az. VIII R 59/14).
Quelle: BFH: Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer