BFH: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Erstattungsanspruch auf Grunderwerbsteuer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG insolvenzrechtlich bereits mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags (mithin vor dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung) aufschiebend bedingt entsteht, wenn der Anspruch auf einem Ereignis beruht, das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist (Az. VII R 23/17).
Quelle: BFH: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG