BFH: Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften – BFH entscheidet gegen attac-Trägerverein

Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat, wie der BFH zu Lasten des attac-Trägervereins entschieden hat (Az. V R 60/17).
Quelle: BFH: Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften – BFH entscheidet gegen attac-Trägerverein