Beim Grundstückskauf führt der Ausfall der Kaufpreisforderung aufgrund einer Insolvenz des Käufers nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. So entschied der BFH (Az. II R 39/14).
Quelle: BFH: Keine Änderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz des Käufers