BFH: Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung

Der BFH entschied, dass eine nichtrechtsfähige Stiftung nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt. Dabei sei die Zivilrechtslage maßgeblich, sodass es nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ankomme (Az. II R 26/16).
Quelle: BFH: Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung