BFH: Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums

Die Vermietung eines Einkaufszentrums unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Für die Annahme eines Gewerbebetriebs reicht es nicht aus, dass der Vermieter neben der bloßen Vermietung der Einkaufsflächen die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderlichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt. So entschied der BFH (Az. IV R 34/13).
Quelle: BFH: Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums