BFH: Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

Ist Einkommensteuer im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit entstanden, aber vom Insolvenzverwalter aufgrund von Masseunzulänglichkeit nicht beglichen worden, darf das Finanzamt die Steuerschuld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnen. Eine dem Insolvenzschuldner erteilte Restschuldbefreiung steht dem nicht entgegen. So entschied der BFH (Az. VII R 1/16).
Quelle: BFH: Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten