BFH: Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs

Hat das FA nicht dargetan, dass ein Steuerbetrug begangen worden ist, kommt eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH nicht in Betracht. Dies u. a. entschied der BFH (Az. XI R 38/18).
Quelle: BFH: Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs