BFH: Namensnutzung im Konzern

Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist steuerrechtlich anzuerkennen und führt nicht zu einer Korrektur der Gewinnermittlung nach dem Außensteuergesetz. So entschied der BFH (Az. I R 22/14).
Quelle: BFH: Namensnutzung im Konzern