BFH: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. So entschied der BFH (Az. X R 2/14).
Quelle: BFH: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme