Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. So entschied der BFH (Az. X R 2/14).
Quelle: BFH: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme