BFH: Outsourcing bei Finanzdienstleistungen

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Dienstleistungsumsätze eines Geldautomaten betreibenden Unternehmens gegenüber Banken gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG aufgrund des EuGH-Urteils C-2/95 steuerfrei sind (Az. V R 30/19).
Quelle: BFH: Outsourcing bei Finanzdienstleistungen