Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Das hat der BFH entschieden (Az. VIII R 35/16).
Quelle: BFH: Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus