BFH: Steuerbegünstigung für Umwandlungen im Konzern nach § 6a GrEStG

Die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG stellt keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Danach ist auch der Fall begünstigt, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. Dies entschied der BFH (Az. II R 18/19 u. a.).
Quelle: BFH: Steuerbegünstigung für Umwandlungen im Konzern nach § 6a GrEStG