BFH: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft

Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B (“Pkw-Führerschein”) und C1. Er hat daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen (Az. V R 38/16).
Quelle: BFH: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft