BFH: Unterhaltsleistungen auch bei mehrjähriger Steuernachzahlung abziehbar

Unterhaltsleistungen sind lt. BFH auch bei einer Steuernachzahlung für einen mehrjährigen Zeitraum als außergewöhnliche Belastung abziehbar (Az. VI R 21/15).
Quelle: BFH: Unterhaltsleistungen auch bei mehrjähriger Steuernachzahlung abziehbar