Der BFH entschied, dass Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre (Az. X R 18/12).
Quelle: BFH: Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden