Beantragen sowohl Organträger als auch Organgesellschaft beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über den gleichen Sachverhalt, müssen beide Antragsteller die volle Auskunftsgebühr entrichten. So entschied der BFH (Az. I R 66/14).
Quelle: BFH zu doppelter Gebührenentstehung bei verbindlicher Auskunft