Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung. So entschied der BFH (Az. III R 14/15).
Quelle: BFH zu Kindergeld: Studium kein Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung