BFH zu Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem 1. Januar 1999 zum Betriebsvermögen gehörten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Entnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG vorliegt, wenn ein Grundstück des Anlagevermögens, dessen Buchwert den Teilwert übersteigt, anlässlich der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in das Privatvermögen überführt wird (Az. IV R 46/13).
Quelle: BFH zu Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem 1. Januar 1999 zum Betriebsvermögen gehörten