BFH zum Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV nach Veräußerung des Vermietungsobjekts

Der BFH nimmt Stellung zu einem Fall, in dem eine mögliche Darlehenstilgung aus der Veräußerung eines Vermietungsobjekts wegen den günstigen Darlehenskonditionen und der Reinvestitionsabsicht in ein neues Vermietungsobjekt nicht vorgenommen wird und entschied die Frage, inwieweit diese subjektive Komponente den Vorrang der Schuldentilgung ersetzt oder ergänzt (Az. IX R 4/17).
Quelle: BFH zum Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV nach Veräußerung des Vermietungsobjekts