BFH zum Abzugsverbot für Schuldzinsen: Begrenzung auf Entnahmenüberschuss

Beim Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Schuldzinsen ist die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen. Das hat der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden (Az. X R 17/16).
Quelle: BFH zum Abzugsverbot für Schuldzinsen: Begrenzung auf Entnahmenüberschuss