Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 16/15).
Quelle: BFH zum häuslichen Arbeitszimmer: Kein Abzug für Umbau des privat genutzten Badezimmers