BFH zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Die Einkünfte einer Ärzte-GbR sind insgesamt solche aus Gewerbebetrieb, wenn die GbR auch Vergütungen aus ärztlichen Leistungen erzielt, die in nicht unerheblichem Umfang ohne leitende und eigenverantwortliche Beteiligung der Mitunternehmer-Gesellschafter erbracht werden. So der BFH (Az. VIII R 62/13).
Quelle: BFH zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG