BFH zur Berichtigung im Insolvenzfall

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Steuermasseverbindlichkeiten (nach Vorsteuerberichtigung) gemäß § 55 InsO dadurch entstehen, dass der Insolvenzverwalter eines Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Zahlungen auf mit Umsatzsteuer behaftete Verbindlichkeiten im Wege der Anfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO zur Masse zieht (Az. V R 26/16).
Quelle: BFH zur Berichtigung im Insolvenzfall