BFH zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Index-Zertifikaten im Streitjahr 2012 steuerlich berücksichtigungsfähig sind, weil es sich bei den Zertifikaten um Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c Alt. 2 EStG a. F. (Finanzinnovationen) handelt (Az. VIII R 16/16).
Quelle: BFH zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten